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   BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10 (7 B 18.10)   

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https://dejure.org/2010,15161
BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10 (7 B 18.10) (https://dejure.org/2010,15161)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 7 B 40.10 (7 B 18.10) (https://dejure.org/2010,15161)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 7 B 40.10 (7 B 18.10) (https://dejure.org/2010,15161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer gescheiterten Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax trotz ordnungsgemäßer Bedienung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60; GG Art. 103 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer gescheiterten Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax trotz ordnungsgemäßer Bedienung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    Dies reiche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857) zur Gewährung von Wiedereinsetzung aus.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann dargetan, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245, 1254/84 - BVerfGE 69, 233 ); denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2010 - BVerwG 7 B 18.10 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann dargetan, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245, 1254/84 - BVerfGE 69, 233 ); denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 3 B 3.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Antragsfrist auch für die Darlegung der Tatsachen gilt, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen sollen (Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - juris Rn. 9, 10 und 12 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200; Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - juris Rn. 4 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Antragsfrist auch für die Darlegung der Tatsachen gilt, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen sollen (Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - juris Rn. 9, 10 und 12 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200; Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - juris Rn. 4 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
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